Das Projekt Stadt(er)leben des Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München ist bemüht ihre Website im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website stadterleben-muenchen.de.
Diese Website ist derzeit wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nicht mit den Vorgaben des BayDiv in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Derzeit wird die Seite noch weiterentwickelt und mit neuen Inhalten optimiert. Diese Erklärung wird aus diesem Grunde voraussichtlich im vierten Quartal des Jahres 2024 durch eine entwicklungsbegleitende Beratung durch Dritte erneut geprüft.
Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen im Laufe des Jahres 2025 vorgenommen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Iconfont-Elemente haben keinen Alternativtext bzw. werden als Layoutgrafik nicht ausgeblendet (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1) - - Links besitzen zum Teil keinen erkennbaren Text (WCAG Erfolgskriterium 2.4.4, 4.1.2)
- Es sind keine Alternativtexte für Grafiken und Iconfonts vorhanden (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1)
- Es sind keine Alternativtexte für grafische Bedienelemente hinterlegt. (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1)
- Einige Elemente weisen keinen ausreichenden Kontrast auf (WCAG Erfolgskriterium 1.4.3)
- Die Website ist derzeit nicht voll per Tastatur bedienbar (WCAG Erfolgskriterium 2.1.1)
- Es gibt Tastaturfallen beim Menü und innerhalb der Unterseiten (WCAG Erfolgskriterium 2.1.2)
- Es gibt keinen visuell, erkennbaren Focus-Indikator (WCAG Erfolgskriterium 2.4.7)
- Es werden nicht erlaubte aria-Attribute verwendet (WCAG Erfolgskriterium 4.1.2)
Diese Erklärung wurde am 09.09.2024 erstellt. Sie basiert auf einem automatisierten Bewertungsverfahren.
Die Webseite wird im Rahmen einer entwicklungsbegleitenden Beratung voraussichtlich im vierten Quartal des Jahres 2024 erneut geprüft.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter stadterleben@muenchen.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter stadterleben@muenchen.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Referat für Arbeit und Wirtschaft
Wirtschaftsförderung | munich business
Herzog-Wilhelm-Straße 15
80331 München
Telefon: 089 - 233 22 644
E-Mail: stadterleben@muenchen.de
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
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Mehr dazu auf unserer Hilfeseite.